Im Rahmen der diesjährigen Klausurtagung der Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände im Kreis Unna haben sich rund 25 Vertreterinnen und Vertreter der Verbände, der Kreisverwaltung und –politik im Juli intensiv mit dem Thema „Armutsprävention“ beschäftigt.
Vor dem Hintergrund, dass in Deutschland Arbeitslosigkeit ein wesentliches Risiko und Ursache für Armut ist und gerade diejenigen, die schon lange vergeblich nach Arbeit suchen, ohne Unterstützung absehbar keine realistische Chance auf einen regulären Arbeitsplatz haben, wurde auch die Ausgestaltung des neuen Teilhabechancengesetzes diskutiert.
Rainer Goepfert, Sprecher der Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände und Geschäftsführer der AWO im Kreis Unna, erklärt dazu:
„Es entspricht einer langjährigen Forderung der Wohlfahrtsverbände, Langzeitarbeitslosen eine Chance zu bieten, mit entsprechenden Unterstützungsleistungen dauerhaft am Arbeitsleben und der Gesellschaft teilzuhaben. Längere Arbeitslosigkeit führt nachweislich zu gesellschaftlicher Ausgrenzung, psychosozialen Belastungen, oft einhergehend mit einem schlechteren Gesundheitszustand. Länger andauernde Arbeitslosigkeit führt auch zu negativen Veränderungen in der Familie, mit einer Zunahme familiärer Spannungen und Konflikten. Oftmals gerät die gesamte Familie in einen Abwärtssog, der auch den Kindern Zukunftsperspektiven verschließt. Um diesem Abwärtssog zu begegnen, sollte der soziale Arbeitsmarkt niederschwellige Einstiege in Beschäftigung mit sinnhaften Tätigkeiten, einem wertschätzenden sozialen Umfeld, arbeitsplatzbezogenen Qualifizierungen und sozialpädagogischer Betreuung verbinden. Ein entscheidender Aspekt ist, dass die Förderung im Einzelfall so lange wie nötig erfolgt.
Im Kreis Unna hatte die AWO mit dem „Unnaer Appell: Arbeit statt Arbeitslosigkeit finanzieren!“ im Jahre 2016 auf die Notwendigkeit eines dauerhaft finanzierten sozialen Arbeitsmarktes hingewiesen und die erforderlichen Rahmenbedingungen dargestellt.
Wir begrüßen es daher, dass mit dem Gesetzentwurf ein neues Förderinstrument geschaffen werden soll, um auch Langzeitarbeitslosen eine gute und längerfristig angelegte Perspektive zu geben. Der Gesetzentwurf muss aber deutlich nachgebessert werden. So ist die Voraussetzung, vorher mindestens sieben Jahre Hartz-IV bezogen haben zu müssen, viel zu lang. Die Menschen dürfen nicht so lange warten, bis sie an einem für sie passenden Förderinstrument teilnehmen können. Wir wissen aus vielen Studien und Untersuchungen: Negative Folgewirkungen und schwerwiegende Vermittlungshemmnisse entstehen bereits nach wesentlich kürzerer Dauer der Arbeitslosigkeit. Darüber hinaus muss auch ein Sozialer Arbeitsmarkt auf einer gerechten Bezahlung basieren, dessen Grundlage der Tarifvertrag und nicht der Mindestlohn ist.“
Aus Sicht der Wohlfahrtsverbände legt der Gesetzentwurf den betroffenen Personen zu viele Stolpersteine in den Weg, wenn sie für insgesamt mindestens sieben Jahre innerhalb der letzten acht Jahre Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II bezogen haben müssen. Vielmehr ist davon auszugehen, dass Menschen, die länger als zwei Jahre im Leistungsbezug sind, kaum ohne passende Förderangebote wieder in der Arbeitswelt Fuß fassen können. Die geplante Orientierung des Lohnkostenzuschusses allein an der Höhe des Mindestlohns, anstatt an den tatsächlich geleisteten regelmäßigen Lohnkosten, lehnen die Wohlfahrtsverbände ab.
Für die langzeitarbeitslosen Menschen im Kreis Unna wird sich das geplante Teilhabechancengesetz im Vergleich zum Jahresende auslaufenden Bundesprogramm „Soziale Teilhabe“ sogar nachteilig auswirken. Im Programm Soziale Teilhabe konnte das Jobcenter mit Unterstützung der Politik, der Kommunen und der regionalen Träger ca. 700 Menschen, die zuvor vier Jahre und länger arbeitslos waren, eine Perspektive eröffnen. Dieses Engagement hatte die damalige Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles bei einem AWO-Fachgespräch in Kamen im September 2017 ausdrücklich gelobt. Dem Vernehmen nach wird der Kreis Unna im Rahmen des neuen Gesetzes nur noch rund 240 Stellen besetzen können.
„Das ist deutlich zu wenig. Ein großer Teil der Menschen hat sich im Rahmen des Programms Soziale Teilhabe stabilisiert und positiv entwickelt und arbeitet mit viel Engagement. Viele werden auch nach dem Auslaufen am 31.12.2018 aber auf weitere Unterstützung und Stabilisierung angewiesen sein. Mit Blick auf die viel zu geringe Zahl der Stellen im neuen Förderprogramm befürchte ich, dass ab dem 1.1.2019 viele Menschen ihren neu gewonnen beruflichen und persönlichen Halt verlieren und wieder Kunden des Jobcenters werden. Das wäre aus meiner Sicht genau das Gegenteil von dem, was wir unter einem Sozialen Arbeitsmarkt verstehen.“, zeigt sich Rainer Goepfert konsterniert. „Wenn das Gesetz und die Verteilung der geförderten Stellen so kommen, dann reden wir im Kreis Unna über einen deutlichen Rückbau des sozialen Arbeitsmarktes.“
Soll der Gesetzentwurf Langzeitarbeitslosen im Kreis Unna eine echte Chance bieten, am Arbeitsleben teilzuhaben, bedarf es deshalb noch deutlicher Nachbesserungen, lautet daher die Forderung der Wohlfahrtsverbände.
Position der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege zum Teilhabechancengesetz |
Unnaer Appell der AWO im Kreis Unna: Arbeit statt Arbeitslosigkeit finanzieren! |