Wohlfahrtsverbände kritisieren Eckpunkte der KiBiz-Reform: Qualitätsverbesserungen bleiben auf der Strecke – Verbände fordern solide und auskömmliche Finanzierung

05.04.2019

Die Eckpunkte der Landesregierung für die lange vorbereitete und um zwei Kita-Jahre verschobene Reform hat die Freien Träger, die 75% der Kitas im Lande betreiben, überrascht, zumal sie nicht miteinbezogen worden sind. Rainer Goepfert (Foto), Sprecher der Wohlfahrtsverbände im Kreis Unna und Geschäftsführer der AWO Unterbezirk Ruhr-Lippe-Ems, zeigt sich enttäuscht. „Die Reform des KiBiz verdient, ebenso wie das Ursprungsgesetz, den Namen Kinderbildungsgesetz nicht, da es sich ausschließlich mit der Finanzierung von Kindertageseinrichtungen befasst“.

Der Freien Wohlfahrtspflege war es hingegen gerade um den Bildungsauftrag und die Qualität der Förderung gegangen. Aussagen über die Fachkraft-Kind-Relation, die Freistellung von Leitungskräften, die Berücksichtigung von Vor- und Nachbereitungszeiten sucht man in der Reform vergebens. Lediglich Aussagen zur Flexibilisierung der Öffnungszeiten werden in vager Form getroffen, ohne dass dem wirklichen Bedarf nach mehr Plätzen mit einer 45-Stunden-Betreuung in der Woche entsprochen wird. Die Reform sieht eine neue Dynamisierung der Kopfpauschalen, die über einen Index ermittelt werden, der zu 80% aus Lohnsteigerungen gemäß Tarifvertrag und zu 20% Sachkosten vor. Die fehlenden 20% bei der Tarifsteigerung werden aber bei den Trägern erneut zu einer Lücke bei der Finanzierung führen. Die Sachkosten hingegen sind deutlich zu niedrig angesetzt und verfehlen das Ziel einer nachhaltigen, auskömmlichen Absicherung der Einrichtungen. Nach Berechnungen der Freien Wohlfahrtspflege NRW fehlen 570 Millionen Euro.

Bei der Verwirklichung des Rechtsanspruches auf einen Kindergartenplatz für U3- und Ü3-Kinder in NRW entstehen inzwischen die meisten Kita-Gebäude nach dem Investorenmodell. Die Refinanzierung durch Mieten benachteiligt alle Städte unter 100.000 Einwohnern. Auch die Forderung der Freien Wohlfahrtspflege, hier mit der Reform Abhilfe zu schaffen, findet sich nicht wieder, sodass alle Städte im Kreis Unna den Kita-Ausbau weiter unter ungünstigen Bedingungen umsetzen müssen.

Die Finanzreform entlastet kommunale Tageseinrichtungen durch Absenkung des Trägeranteils, der zur Hälfte vom Land finanziert wird. Das hilft den Trägern der Freien Wohlfahrtspflege, die Dreiviertel der Einrichtungen im Land betreiben, überhaupt nicht. Einziger Lichtblick für die Eltern ist, dass ein weiteres Jahr beitragsfrei gestellt wird. Dieses Geld stammt aber nicht aus dem Landeshaushalt, sondern aus dem „Gute-Kita-Gesetz“ der Bundesregierung. Der zuständige Familienminister Joachim Stamp schmückt sich darüber hinaus mit 750 Mio. zusätzlicher Mittel, die allerdings mit 375 Mio. von den Kommunen finanziert werden.

Fazit: Die geplante Reform ist kein Meilenstein für die Qualitätsverbesserung der frühkindlichen Bildung, wie der Familienminister betont. Die Eckpunkte von Joachim Stamp erweisen sich als fehlerhaft und unvollständig. „Wenn die Landesregierung schon nicht den notwendigen großen Wurf wagt, dann sollte wenigstens die Politik der ganz kleinen Schritte solide und nachhaltig finanziert sein. Wir werden uns als Freie Wohlfahrt weiterhin für notwendige Verbesserungen einsetzen, so dass das Kinderbildungsgesetz seinen Namen auch verdient!“, macht Rainer Goepfert die Haltung der Wohlfahrtsverbände deutlich.

Eckpunkte der Landesregierung zur KiBiz-Reform (Stand: 08.01.2019)

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