Berlin. Das Präsidium der Arbeiterwohlfahrt hat aufgrund der Vorgänge in Frankfurt am Main und Wiesbaden umfangreiche Transparenz- und Kontrollmaßnahmen beschlossen.
Wolfgang Stadler, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes, erklärt dazu: „Die Vorfälle und Handlungen in der AWO in Frankfurt und Wiesbaden erschüttern die Arbeiterwohlfahrt. Die örtlichen Verhältnisse in den beiden Kreisverbänden spiegeln nicht die Verbandswirklichkeit in den 30 Landes- und Bezirksverbänden, in den über 400 Kreisverbänden und 3.500 Ortsvereinen sowie den mehr als 18.000 Einrichtungen und Diensten wider. Die unzähligen haupt- und ehrenamtlich Engagierten leisten in all diesen Gliederungen und Einrichtungen hervorragende Arbeit am und für den Menschen. Jetzt kommt es darauf an, auf die aktuellen Skandale zu reagieren und die AWO zu schützen. Wir übernehmen Verantwortung gegenüber der Gesellschaft, unseren Mitarbeitenden, Mitgliedern und Engagierten ernst. Deshalb haben wir konkrete Schritte eingeleitet, um ähnliche Regel- und Rechtsbrüche in Zukunft zu verhindern.“
Mit Hilfe des AWO Bundesverbandes wurde nach intensiver Aufklärungsarbeit als erster Schritt in den beiden Kreisverbänden Frankfurt und Wiesbaden ein personeller Neuanfang in den Aufsichtsgremien eingeleitet. Heute hat das Präsidium des AWO Bundesverbandes in einer außerordentlichen Sitzung folgende Maßnahmen zur Verschärfung des AWO-Governance-Kodex beschlossen:
1. Regulierung der Gehälter von Geschäftsführungen:
Die Vergütung von Geschäftsführer*innen wird sich weiter am öffentlichen Dienst orientieren. Gleichzeitig werden konkretere und schärfere Vorgaben für den Verband gefasst. Eine Höchstgrenze für die Gesamtvergütung von Geschäftsführer*innen wird festgelegt.
2. Einführung eines Transparenzregisters:
Bis Ende des Jahres 2020 werden alle Gehälter (inklusive aller Vertragsbestandteile und Nebeneinkünfte) von Mitgliedern von AWO-Geschäftsführungen in einem zentralen Transparenzregister erfasst.
3. Stärkung der Aufsichtsgremien:
Als wertorientierter Mitgliederverband beaufsichtigt das Ehrenamt die sozialunternehmerischen Tätigkeiten der Verbände. Diese ehrenamtlichen Aufsichtsgremien werden gestärkt und weiter qualifiziert.
4. Interessenskonflikte vermeiden:
Die im AWO-Governance-Kodex bereits weitreichenden Vorgaben zur Vermeidung von Interessenkollisionen werden evaluiert und verschärft, um die Anreize derjenigen zu verringern, die sich in erster Linie aus Eigennutz bzw. geschäftlichem Interesse in der AWO engagieren.
5. Zusammenarbeit mit prüfenden Stellen:
Die AWO arbeitet auf allen Ebenen und mit allen Kräften offen und transparent mit ermittelnden Stellen und Behörden (z.B. Staatsanwaltschaften, Finanzämtern, Kommunalverwaltungen) zusammen, um alle Verfehlungen rückhaltlos aufzuklären und einer Ahndung zuzuführen.
6. Schutz der Arbeiterwohlfahrt:
Unser Name Arbeiterwohlfahrt steht für einen wertegebundenen Wohlfahrtsverband mit einer langen Tradition und einer Aufgabe für die Zukunft. Um die „Marke AWO“ zu schützen und die eigenen Durchgriffsmöglichkeiten bei Verstoß gegen Regularien gegenüber einzelnen Gliederungen zu verstärken, soll die Nutzung der Marke an eine vom Bundesverband zu vergebende Erlaubnis geknüpft und regelmäßig geprüft werden. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass jeder Verein/jede Gesellschaft die Compliance-Regeln achtet, der/die das AWO-Logo trägt.