NRW-Rettungsschirm muss auch die soziale Infrastruktur sichern
Der Landtag NRW berät am morgigen Dienstag, 24. März 2020, den Nachtraghaushalt in Höhe von 25 Milliarden Euro, der als Rettungsschirm für die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise eingerichtet worden ist. Die AWO fordert die Landesriegung auf, auch die sozialen Dienste zu sichern.
„Wir tun alles, um unsere sozialen Dienstleistungen aufrechtzuerhalten, ohne momentan dabei auf die wirtschaftlichen Folgen für uns als Träger zu achten. Wir müssen für Schutzmittel den vielfachen Preis zahlen. Wir stellen, den Aufrufen der Politik folgend, Beschäftigte, sobald ein Risiko vermutet werden muss, frei, ohne dass die Refinanzierung der Kosten gesichert ist. Wir werden nicht refinanzierte Einnahmeverluste haben: In den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, bei den schulischen Integrationshelfern, bei Mutter-Kind-Kuren, bei Reisen für ältere und benachteiligte Menschen, in der Familien- und Weiterbildung und in vielen anderen Bereichen mehr“, so Uwe Hildebrandt, Geschäftsführer der AWO NRW.
Die AWO warnt eindringlich davor, die gemeinnützigen Träger sich selbst zu überlassen: „Wir dürfen kaum Rücklagen bilden und können uns deshalb in so einer Krise nicht selbst helfen“, so Hildebrandt. Im schlimmsten Fall drohten Insolvenzen und Kündigungen. Es gehe nun darum, die soziale Infrastruktur in NRW nicht kollabieren zu lassen - von der Kita, über das Pflegeheim bis hin zur Beratungsstelle für Not leidende Familien. „Hier geht es um den sozialen Kitt, der unser Zusammenleben überhaupt erst möglich macht.“
Es sei nicht akzeptabel, ausgerechnet diejenigen nicht mit dem Rettungsschirm abzusichern, die sich in der Krise als Rückgrat der Gesellschaft erweisen. „Dazu zählen auch die vielen Pflegerinnen und Pfleger in den Seniorenzentren, die unter erschwerten Bedingungen arbeiten und Außergewöhnliches leisten“, so Hildebrandt.