Maßnahmenpaket der Landesregierung zur Eindämmung des Corona-Virus in Nordrhein-Westfalen

13.03.2020

Das Maßnahmenpaket der Landesregierung zur Eindämmung des Corona-Virus beinhaltet unter anderem folgende Eckpunkte:

  • Grundschulen und weiterführende Schulen: Die Schulen in Nordrhein-Westfalen werden durch das Vorziehen des Beginns der Osterferien ab sofort ab Montag bis zum 19. April 2020 geschlossen. Die Schulen werden aber am Montag und Dienstag für eine Betreuung von nicht betreuten Schülerinnen und Schülern sorgen. In den weiterführenden Schulen wird für die aktuellen Abschlussjahrgänge sichergestellt, dass geplante nötige Prüfungen abgelegt werden können.
     
  • Kinderbetreuung: Ab Montag dürfen Kinder im Alter bis zur Einschulung keine Kindertageseinrichtung, Kindertagespflegestelle, Heilpädagogische Kindertageseinrichtungen oder „Kinderbetreuung in besonderen Fällen“ betreten. Die Eltern sind verpflichtet, ihre Aufgabe zur Erziehung der Kinder wahrzunehmen. Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass ihre Kinder die Kindertagesbetreuungsangebote nicht nutzen.

Allerdings müssen weiter Betreuungsmöglichkeiten für Kinder vorgesehen werden:

  • für Ärztinnen und Ärzte, Pflegepersonal und weiteres Personal, das notwendig ist, um intensivpflichtige Menschen zu behandeln,
  • für Eltern, die in Bereichen der öffentlichen Ordnung oder anderer wichtiger Infrastruktur arbeiten.

Die Landesregierung stimmt sich bei der Schließung der Kindestagesbetreuungseinrichtungen eng mit den Trägern und kommunalen Spitzenverbänden ab.

  • Hochschulen: Nach Abstimmung mit den Landesrektorenkonferenzen wird der Vorlesungsbeginn des Sommersemesters 2020 in Nordrhein-Westfalen bis zum Ende der Osterferien verschoben. Ein entsprechender Erlass des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft wurde bereits herausgegeben.
     
  • Kultureinrichtungen: Die landeseigenen Kultureinrichtungen (Schauspielhaus Düsseldorf, Stiftung Kunstsammlung Nordrhein-Westfalen, Kunsthaus NRW Kornelimünster) bleiben ab sofort und zunächst bis einschließlich 19. April für die Öffentlichkeit geschlossen.
     
  • Weitere Maßnahmen: Veranstaltungen auch mit weniger als 1.000 Teilnehmern sollen abgesagt werden, wenn sie nicht notwendig sind. Besuche in den Alten- und Pflegeeinrichtungen und in Krankenhäusern werden auf das Notwendigste eingeschränkt. Hierzu wird der Gesundheitsminister noch heute einen Erlass rausgeben. Mit Messen und Messebetreibern, die die Folgen der Krise aktuell besonders spüren, steht die Landesregierung in Kontakt.  
     
  • Krisenstrukturen im Land: Zur Abstimmung aller Maßnahmen der Landesregierung mit zuständigen Behörden und Stellen in Nordrhein-Westfalen ist im Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales bereits seit geraumer Zeit ein Corona-Lagezentrum eingerichtet worden, das seine erfolgreiche Arbeit fortsetzen wird. Zusätzlich wird zur weiteren Unterstützung und Abstimmung mit dem Bund unter Leitung des Chefs der Staatskanzlei, Staatssekretär Nathanael Liminski, ein „Krisenkoordinationsrat Corona“ eingerichtet, dem alle Staatssekretärinnen und Staatsekretäre der Landesregierung angehören.
     
  • Landesverwaltung: Die Landesverwaltung wird alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, damit ihre Arbeitsfähigkeit voll gewährleistet bleibt. In Ministerien und Behörden soll dort, wo es möglich ist, mehr mobil gearbeitet werden. Die Entscheidung hierzu lieget bei den Ressorchefs.

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