Petition des AWO Bundesverbandes "Eigenanteil bei stationärer Pflege begrenzen!" unterstützen!

18.02.2019

Der AWO Bundesverband hat beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages die Petition: Eigenanteil bei stationärer Pflege begrenzen! eingebracht.

Seit Jahren macht die AWO auf die Tatsache aufmerksam, dass alle Kostensteigerungen, die in Pflegeheimen anfallen, aufgrund der Deckelung der Beträge, die die Pflegeversicherung zahlt, allein von den Bewohnerinnen und Bewohnern übernommen werden müssen. Für diese ist die Schmerzgrenze längst überschritten, denn sogar direkt durch die Pflege entstehende Kosten sind inzwischen in den zu zahlenden Eigenanteilen enthalten. Doch von Seiten der Politik wurde das Thema bisher nicht ernsthaft angegangen. Mit der Petition wollen wir zeigen, wie wichtig den Menschen dieses Thema ist. Wir sind überzeugt davon, dass wir in den nächsten vier Wochen die 50.000 Stimmen zusammenbekommen, damit der Bundestag sich mit einer gesetzlichen Neuregelung beschäftigen muss. Bereits 2017 lagen die Kosten, die eine versicherte Person selbst übernehmen musste, im Bundesdurchschnitt deutlich über der durchschnittlichen Rentenleistung.

Ziel dieser Petition ist es, für die versicherten Leistungsbeziehenden der Pflegeversicherung einen gesetzlich definierten Höchstbetrag für die Eigenanteile zu erstreiten. Dieser muss auch über die Dauer der Pflege verlässlich abgesichert sein. Wir wollen, dass steigende Pflegekosten aus Mitteln der Pflegeversicherung getragen werden, denn dafür wurde sie eingeführt und dafür zahlen Menschen ihre Beiträge.

Den Petitionstext finden Sie hier.

Die Petition Eigenanteil bei stationärer Pflege begrenzen! (ID-Nr. 90 744) ist seit dem 14.02.2019 online zur Unterschrift bereit unter diesem Link: https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2019/_01/_31/Petition_90744.nc.html

Die Unterzeichnungsfrist endet nach genau 4 Wochen – also am 14.3.2019.

Wir bitten jetzt noch einmal die Werbetrommel zu rühren mit Hinweis auf den Link.

Man kann weiterhin mit Unterschriftenlisten arbeiten, dabie muss folgendes beachtet werden:

  • Die Unterschriftenlisten müssen den Petitionsausschuss vor Ablauf der 4-wöchigen-Mitzeichnungsfrist erreichen (spätestens also am 14.3.2019). Sie können nur per Post oder per Fax an den Petitionsausschuss geschickt werden. Also bitte NICHT einscannen und per E-Mail senden.
  • Die Adresse und Faxnummer des Petitionsausschusses stehen auch oben auf den Unterschriftenlisten:
    Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
    Platz der Republik 1, 11011 Berlin
    Telefon: +49 (0)30 227 35257, Fax: +49 (0)30 227 36053

Sowohl die Unterschriften auf dem Papier als auch die online-Unterzeichnung werden beim Quorum berücksichtigt. Wir müssen 50.000 Unterzeichnende gewinnen, um eine Behandlung im Petitionsausschuss des Bundestages zu erzielen. Die Petition ist ein im Grundgesetz festgelegtes Recht (Artikel 17) und man muss keine 18 Jahre alt sein, um eine Petition unterzeichnen zu dürfen.

Jetzt ist es an uns allen, die Werbetrommel für die Unterzeichnung zu rühren!
Wir bitten nun alle AWO Freund*innen, Mitglieder und Mitarbeitende, ihre Familien sowie Freundinnen und Freunde uns durch Unterzeichnung der Petition zu unterstützen! Unter diesem Link findet man die Website mit ausdrucksvollen Plakaten zum Aushang zur Unterstützung der Petition – bitte herunterscrollen, dann stehen die Plakate zum Download bereit.

Vielen Dank für die Unterstützung!

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